Meinung der IG-12KG: Frist ist und bleibt zu kurz! Beschlüsse nichtig!

Die IG12-KG bleibt bei Ihrer Meinung, die Frist zum 07.12.2012 zur Stimmzettelabgabe ist zu kurz!

  1. Unserer Meinung nach, manipulierte die DCM Service GmbH mit Vorsatz die Versendung der Einladungspost für die Gesellschafterversammlung der Treugeber, um Fristen absichtlich kurz zu halten und die anstehenden Entscheidungen somit zu erzwingen.

  2. Unserer Meinung nach, wurde dem mündigen Anleger das Recht auf externen fachlichen Rat gezielt verwehrt.

  3. Unser Meinung nach, ist der Eingang mit dem 27.11.2012 beim Anleger zu datieren, da die Aussendung per Infobrief erfolgte. Bei einem Infobrief ist mit einer Versanddauer von Einlieferungstag + 4 Werktage zu rechnen. Ausserdem kann die DCM Service GmbH nicht nachweisen, dass die Empfänger die Briefe erhalten haben. Nachforschungsaufträge sind nicht möglich!

Um unsere Meinung zu untermaueren, wurde eine Stellungnahme (hier downloaden) (+ ziterte AGB Briefe hier downloaden) der deutschen Post angefordert. Aus der Antwort der Deutschen Post  AG gehen mehrere Punkte hervor, die unsere Meinung bestätigen. Davon soll sich am besten jeder sein eigenes Bild machen.

Die Beschlüsse sind unserer Meinung nach, somit wegen grober Fahrlässigkeit  beim Versand der Einladung zur Gesellschafterversammlung, sowie nicht Einhaltung der Fristen, als NICHTIG zu erklären. Wir lassen derzeit anwaltlich die Möglichkeiten zur Anfechtung der Beschlüsse klären. Letzter Tag zur Einreichung von Anfechtungsklagen ist unserem Kenntnisstand nach der 10.01.2013.

Infopost / Infobriefe sind, unserer Meinung nach, im übrigen zum Versand von Werbung gedacht und nicht zum Versand von sensiblen Anleger- Informationen . Desweiteren unterliegen INFOBriefe anscheinend nicht dem Briefgeheimnis.  Die Post hat das Recht den Inhalt der Sendungen mithilfe von Stichproben zu überprüfen. Ein Antrag auf eine datenschutzrechtliche Überprüfung auf evt. Verstösse gegen datenschutzrechtliche Belange wird  beim Datenschutzbeauftragten des Freistaats Bayern zur Klärung eingereicht.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur unsere MEINUNG widerspiegelt  und keinerlei Rechtsberatung bietet oder den Anspruch dieser erfüllt. 

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