Stand der Dinge: Fondsleitung / Pressearbeit / Beiratssituation / BGH Urteil

Zur Beiratssituation

Leider ist es uns bisher nicht gelungen, das letzte verbleibende Beiratsmitglied Manfred Schmidt davon zu überzeugen, eine außerordentliche GV um den Beirat zu verstärken einzuberufen. Trotz vieler Faxmitteilungen, sowie Briefen von IG-12KG Teilnehmern an Herrn Schmidt persönlich, reagiert Herr Schmidt nicht. Er hat nicht einem Anleger geantwortet. daraufhin wurde Herrn Schmidt unsererseits das Mistrauen ausgesprochen und er wurde zum Rücktritt aufgefordert. Reaktion: KEINE! Es ist zu befürchten, dass Herr Schmidt unserer Meinung nach aktiv durch seine Blockadehaltung gegen unsere Interessen arbeitet. Herr Schmidt ist im Übrigen in mehreren Fonds der DCM als Beiratsmitglied und Beiratsvorstand vertreten und erhält daher als Beiratsvorstand seinen Salär für diverse Fonds der DCM.

Erfolge in der Pressearbeit

Durch einen Artikel in der Wirtschaftswoche sind endlich einige Massenmedien an einer Berichterstattung interessiert und es gab einige konkrete Anfragen. Leider geht der WIWO Artikel nicht auf die DCM sondern nur auf die S&K ein – viele Anleger wissen noch nicht, was sich genau hinter der S&K verbirgt und dass diese mittlerweile auch indirekt die Geschäftsführung der Immobilien und Dachfonds der DCM-AG inne hat. Wir erhoffen uns, dass die Presseberichterstattung nun nicht abreißt und dadurch auch weitere Anleger auf unsere Webseite stoßen und nun endlich eine massenwirksame Berichterstattung über die DCM Fonds stattfindet.

Im internen Forum werden wir im Laufe der nächsten Tage eine Sammlung von Presseberichten, die wir gesammelt haben zu Ihrer Informationen einstellen.

Den Artikel der Wirtschaftswoche finden Sie hier:
http://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/grauer-markt-finger-weg-wo-sie-besser-nicht-investieren-sollten/7685806.html

Informationen zur Fondsleitung.
Zum Schluss noch ein einige, leider unerfreuliche Informationen zur Person Marc Christian Schraut, Geschäftsführer der DCM-Verwaltungs GmbH, sowie der DCM-Service GmbH, die die geschäftsführerische Tätigkeit des Fonds leitet.

Aus diversen Presseinformationen mussten wir leider entnehmen, dass Marc-Christian Schraut sich selber in einer Privat -Insolvenz befindet. Es ist zwar nicht verboten eine geschäftsführerische Tätigkeit in einer GmbH bei laufender Privat- Insolvenz auszuüben, aber bedenklich ist dies unserer Meinung nach  allemal. Zudem gibt es neue Informationen, dass  Schraut die gleichen fragwürdigen Praktiken und fehlerhafte Informationspolitik in anderen Fondsgesellschaften ausübt. Anleger und Beiräte des Fondshaus SHB in München schlagen derzeit ebenfalls Alarm. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte folgenden Links:

http://www.nachrichten.net/details/147332/SHB_Altersvorsorgefond_Hinterm%C3%A4nn
er_der_S_K_Gruppe_steigen_ein.html

http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=1104&meldung=FIHM-SHB-Fonds-Beirat-raus-und-Ladenhueter-auf-Raten

Eine genaue Recherche und Analyse bereiten wir  vor, wir sind bereits mit Anlegern und anderen Aktiven, die derzeit eine Interessensgemeinschaft für die SHB-Fonds gründen in Kontakt.

Neue BGH Urteile (II ZR 134/11 und II ZR 136/11) zum Auskunftanspruch von Anlegern auf Herausgabe der Anlegerdaten

Der Bundesgerichtshof hat am gestrigen Tage entschieden, dass  Anleger ein Recht darauf haben zu erfahren, wer noch an seiner Kapitalanlage beteiligt ist. Bereits seit November versuchen wir an diese Daten heranzukommen. Schon damals verwiesen wir in  unserer Forderung gegen die Curia Treuhand HHKL, sowie der DCM Service GmbH auf die Urteile die nun höchstrichterlich bestätigt wurden. Bis heute verweigern die DCM Service GmbH, sowie unser Treuhänder die Herausgabe des Treuhandregisters. Selbstverständlich haben wir beide Adressen bezugnehmend auf die nun geltende Rechtsprechung hingewiesen und die Forderung aufrecht erhalten. Sollte nun keine zeitnahe Herausgabe stattfinden, werden wir handeln!

Die Presseinformation des BGH zum Urteil finden Sie hier:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2013&nr=63072&linked=pm&Blank=1

Hier noch  Links  weiterführender Artikel aus der Presse:
Beck.de
http://beck-aktuell.beck.de/news/bgh-treugeber-einer-filmfonds-kg-koennen-auskuenfte-zu-uebrigen-gesellschaftern-verlangen

Anwalt24.de
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/bgh-auch-treuhaenderische-kommanditisten-haben-ein-auskunftsrecht

Wiwo.de
http://www.wiwo.de/finanzen/boerse/regelungen-zweifelhaft-anonymitaet-in-fondsgesellschaften-vor-dem-ende/7739354.html

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