Anleger des DCM-12KG reichen Antrag zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung ein!

Wir freuen uns mitteilen zu dürfen, dass am 06.05.2014 die nötigen Stimmen, in Höhe von 5% des Fondsvolumen beteiligten Anleger zur Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung, erreicht haben.

Die gesammelten Anträge wurden unverzüglich an den Geschäftsführenden Kommanditisten (Johann Deinböck), sowie an die Fondsverwaltung (Pronovi), in Kopie, weitergeleitet. Der Beirat (Manfred Schmidt)  und die Treuhänderin (Curia HHKL) wurden ebenfalls informiert.

Soweit die guten Nachrichten.

Sorgen machen wir uns um den Zustand der Komplementärsgesellschaft. Herr Meyer lies uns folgendes wissen:

ZITAT:

…. Hinsichtlich Ihrer Anfrage nach der Komplementärs GmbH darf ich Ihnen ergänzend folgendes mitteilen:

Die gesellschaftsvertragliche Grundkonstruktion der DCM 12 KG hat sich seit der letzten Gesellschafterversammlung nicht geändert. D.h. es sind, ausweislich des aktuellen Handelsregisterauszugs, die DCM Verwaltungs GmbH und die DCM 3 Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) als persönliche haftende Gesellschafter eingetragen. Der im April 2013 angedachte Austausch der Komplementärin durch die DCM 12 Komplementärs GmbH konnte aufgrund Vollzugshindernissen bei der notwendigen Handelsregistereintragung bisher nicht erfolgen. Mein Amt als Geschäftsführer der DCM 12 Komplementärs GmbH habe ich bereits im Februar 2014 aus persönlichen Gründen niedergelegt. Die Austragung im Handelsregister erfolgte aufgrund einer Zwischenverfügung des Registergerichts und einer erneuten Zustellung der Niederlegung erst im April 2014. Unabhängig hiervon ist die gesetzliche Vertretung der Gesellschaft DCM 12 KG aufgrund entsprechender Vollmacht des Geschäftsführers der DCM Verwaltungs GmbH sicher gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Meyer

Was bedeutet das?

Das…:

  1.  …Der Beschluss, betreffend der Komplementärs GmbH, der letzten Gesellschafterversammlung NICHT umgesetzt wurde.
  2. …Der in Untersuchungshaft sitzende S&K Strohmann Marc-Christian Schraut immer noch Geschäftsführer der Komplementärs GmbH ist.
  3. …Weder Beirat, Geschäftsführung, noch Treuhänder sowie die Fondsverwaltung sind ihren Informationspflichten uns Anlegern gegenüber nachgekommen sind.

Hieraus ergeben sich natürlich weitere Fragen, die wir auf der nun kommenden Gesellschafterversammlung, ansprechen werden.

Wir wundern uns ja überhaupt, dass Herr Meyer auf einmal so Antwort freudig wird – leider gehen die Spielchen unverändert weiter. Diese Woche wurden tatsächlich die Adressen herausgerückt – allerdings nicht wie gefordert und durch das Urteil verfügt. Stattdessen wurde der Klägerseite ein Ausdruck auf roten Papier mit schwarzer Schrift zugesandt. Ein alter und billiger Trick, diesmal um zu verhindern, dass die Adressen kopiert oder gescannt werden können. Auch fehlten Angaben über die Beteiligungshöhen der Treugeber, welches eine zentrale Forderung aus dem Urteil ist. Die Vollstreckung des Urteils werden wir daher weiterhin fortsetzen, bis alle Punkte der durch das Urteil verfügten Ansprüche erfüllt werden. Unter anderen wird derzeit überprüft, ob es Sinn macht eine Strafanzeige wegen Vereitelung von Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Verantwortlichen zu stellen.

Fazit:
Wie sie sehen, zeigt unser gemeinsames handeln Wirkung – es kommt erstmals seit über einen Jahr Stillstand endlich wieder Bewegung ins Spiel – und das wird auch andersweitig honoriert:

Die Fachpresse zeigt derzeit reges Interesse an einer Berichterstattung über unser Vorhaben, die durchweg positiv ausfällt. Anbei ein aktueller Beitrag des Kapital Markt Intern (KMI).

Wir werden Sie, wie immer, auf den laufenden halten und hoffen, dass Ihnen – das positive Ergebnis unseres gemeinsamen handeln ein wenig Mut macht, für unsere in naher Zukunft folgenden Aktionen.

Gemeinsam sind wir Stark! – Im diesen Sinne

Jan Elsner

Vorstand des IG-DCM (e.V. in Gründung)

 

Anlage:
Ausriss KMI 18/14

Ausriss KMI 18/14 Mit freundlicher Genehmigung der Markt Intern GmbH, Düsseldorf

Ausriss KMI 18/14 Mit freundlicher Genehmigung der Markt Intern GmbH, Düsseldorf

Schneider-Trick: GoMoPa Bericht wirft weitere Fragen zu DCM FONDS auf

Zwei GoMoPa.net Berichte werfen weitere Fragen auch betreffend des DCM 12 KG auf. Wie der Finanznachrichtendienst berichtet, scheint die Prime Office REIT AG systematisch in den Prospekten der Fonds mit dem “Schneider Trick”  bei Immobilien die Nutzflächen größer ausgewiesen zu haben, als sie tatsächlich sind. Der Frankfurter Ex-Baulöwe Dr. Jürgen Schneider (79) erfand damals auch Nutzflächen, die es so gar nicht gab.

Der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net deutet an, dass dieses System bei Fonds aus dem Hause DCM-AG System hatte, so endet der Bericht mit den Worten:

“Lesen Sie im nächsten Bericht: Der Schneider-Trick hatte bei den Immobiliengeschäften der DCM AG offenbar Methode.” .

Nach kurzer Recherche fanden wir  Hinweise, dass im DCM Fuggerstadtcenter schon in der Vergangenheit genau wegen der gleichen Problematik langwierige Rechtsstreitigkeiten, deren Ausgang wir momentan noch nicht wissen, die Folge waren.
Anfrage DCM Service GmbH MietflächeWir haben die DCM Service GmbH aufgefordert, zu diesen Thema Stellung zu nehmen. Auch haben wir die Herausgabe von Kopien der Grundbuchauszüge, Baugenehmigungen, sowie weitere Unterlagen mit Frist zum Montag eingefordert. Wahrscheinlich wird man aber wie gewohnt der Aufforderung nicht nachkommen. Auch die MCS Service GmbH weigert sich trotz eindeutiger Rechtsprechung beharrlich, die uns als Anlegerzustehenden Daten zukommen zu lassen. Anfragen werden oftmals noch nicht einmal beantwortet. An dieser Stelle möchten wir Herrn Meyer noch einmal öffentlich auffordern, endlich seinen Auskunftspflichten nachzukommen.

Die anfangs erwähnten GoMoPa.net Berichte finden Sie unter folgenden Links:

http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=1132&meldung=DCM-Altlast-Sueddeutscher-Verlag-Schneider-Trick-bei-der-Konzernzentrale

http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=1133&meldung=Prime-Office-REIT-AG-droht-Verlust-des-REIT-Status 

 

Curia HHKL mauert weiter und lässt sich von ehemaligen DCM Anwalt vertreten

Die Geschäftsführung der Curia Treuhand HHKL lässt sich nun von einem alt bekannten DCM Anwalt vertreten. Neu ist nur der Name der Kanzlei. Der nun als Ra.  Oliver Andreas Lavernge auftretene Rechtsanwalt war in der Vergangenheit schon als Ra. Oliver Andreas Schmoll für die DCM tätig. Seine Spezialität war es, kritische Anleger und Journalisten mit Klagen zu überziehen um sie mundtod zu bekommen. Wir sind drauf vorbereitet.

Im jetzigen Vorgang wird, unserer Meinung nach, mit billigen winkeljuristischen Tricks gearbeitet. Die Urteile des BGH, deren Tenor schon in einer Pressemitteilung des BGH bekannt gegeben wurden, sowie auch von der Fachpresse und dem renommierten Beck-Online, Herausgeber des Beck Kommentar ausgiebig auf die juristische Konsequenzen kommentiert wurden, werden erstmal schlichtweg nicht anerkannt. Auch unser Rechtsbeistand wird in fast höhnischer Weise angegriffen. Wir halten es daher nur für fair, die Anleger auf diesem Wege über den Vorgang zu informieren. Es ist ein mieses  Spiel auf Zeit. Der Anwalt der Curia HHKL will die Herausgabe so lange verzögern, bis die kompletten Urteile des BGH vom 05.02.2013 in der Urteilsdatenbank einsehbar sind. Dies hätte schlimmstenfalls  noch knappe 5 Monate  dauern können.

Pech für Herrn Lavernge, dass beide Urteile ( II ZR 134/11 sowie II ZR 136/11) seit gestern einsehbar sind, wir sind gespannt mit welchen Tricks der werte Herr Anwalt als nächstes um die Ecke geschlichen kommt. Selbstverständlich haben wir entsprechend geantwortet und mit Frist bis heute 15:00 Uhr die Herausgabe der Adressen weiter eingefordert – die Frist lies man – wie nicht anders erwartet – verstreichen und bisher hüllt man sich in Schweigen.

Sicher scheint nur eins, dass man die Adressen trotz der höchst richterlichen Rechtsprechung nicht rausrücken wird – wobei wir uns gerne vom Gegenteil überzeugen lassen.

Anlage:

Schreiben des Ra. Lavernge an IG-12KG Gründer Jan Elsner
Schreiben des Ra. Lavernge an den von uns beauftragten Rechtsanwalt.

Hintergrund:
Die IG-12 KG will seit Ende November die Herausgabe der Adressen der Anleger des DCM Rendite Fonds 12 KG erreichen damit sich die Anleger zu einer Anwaltsneutralen Anlegergemeinschaft zusammenschließen können. Ziel ist es mehr Transparenz sowie die Abwicklung des Fonds unter Kontrolle und im Sinne der Anleger zu erreichen. Weder Fondsverwaltung noch Treuhänder kommen dieser Bitte nach und verschleiern jegliche Vorgänge die momentan im Hintergrund ablaufen!

Die Ziele der IG-12-KG:

  1. Stoppen der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2012
  2. Entziehung des Mandats der Curia Treuhand HHKL GmbH
    (Auch die Curia war durch Dr. Karl Gero Kollmer von der S&K Gruppe unterwandert)
  3. Entziehung des Mandats der Optegra Steuerberatungs GmbH
    (Gleiche Geschäftsführer wie bei der Curia)
  4. Entziehung der Geschäftsführung und Verwaltung des Fonds durch die DCM Service GmbH (GF Marc-Christian Schraut, derzeit in U-Haft!  S&K Assets GmbH)
  5. Entziehung des Komplimentärsmandats durch die DCM Verwaltungs GmbH
    (GF Marc-Christian Schraut,  derzeit in U-Haft! S&K Assets GmbH)
  6. Neuvergabe der Geschäftsführung an eine neutrale, von den Anlegern bestimmte Anwalts & Steuerberatungsgesellschaft.
  7. Beauftragung der neuen Geschäftsführung zur Abwicklung der Fondsgesellschaft im Sinne der finanziellen Interessen der Anleger
  8. Wahl eines neuen Beirats

 Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur unsere MEINUNG widerspiegelt  und keinerlei Rechtsberatung bietet oder den Anspruch dieser erfüllt. 

Stand der Dinge: Fondsleitung / Pressearbeit / Beiratssituation / BGH Urteil

Zur Beiratssituation

Leider ist es uns bisher nicht gelungen, das letzte verbleibende Beiratsmitglied Manfred Schmidt davon zu überzeugen, eine außerordentliche GV um den Beirat zu verstärken einzuberufen. Trotz vieler Faxmitteilungen, sowie Briefen von IG-12KG Teilnehmern an Herrn Schmidt persönlich, reagiert Herr Schmidt nicht. Er hat nicht einem Anleger geantwortet. daraufhin wurde Herrn Schmidt unsererseits das Mistrauen ausgesprochen und er wurde zum Rücktritt aufgefordert. Reaktion: KEINE! Es ist zu befürchten, dass Herr Schmidt unserer Meinung nach aktiv durch seine Blockadehaltung gegen unsere Interessen arbeitet. Herr Schmidt ist im Übrigen in mehreren Fonds der DCM als Beiratsmitglied und Beiratsvorstand vertreten und erhält daher als Beiratsvorstand seinen Salär für diverse Fonds der DCM.

Erfolge in der Pressearbeit

Durch einen Artikel in der Wirtschaftswoche sind endlich einige Massenmedien an einer Berichterstattung interessiert und es gab einige konkrete Anfragen. Leider geht der WIWO Artikel nicht auf die DCM sondern nur auf die S&K ein – viele Anleger wissen noch nicht, was sich genau hinter der S&K verbirgt und dass diese mittlerweile auch indirekt die Geschäftsführung der Immobilien und Dachfonds der DCM-AG inne hat. Wir erhoffen uns, dass die Presseberichterstattung nun nicht abreißt und dadurch auch weitere Anleger auf unsere Webseite stoßen und nun endlich eine massenwirksame Berichterstattung über die DCM Fonds stattfindet.

Im internen Forum werden wir im Laufe der nächsten Tage eine Sammlung von Presseberichten, die wir gesammelt haben zu Ihrer Informationen einstellen.

Den Artikel der Wirtschaftswoche finden Sie hier:
http://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/grauer-markt-finger-weg-wo-sie-besser-nicht-investieren-sollten/7685806.html

Informationen zur Fondsleitung.
Zum Schluss noch ein einige, leider unerfreuliche Informationen zur Person Marc Christian Schraut, Geschäftsführer der DCM-Verwaltungs GmbH, sowie der DCM-Service GmbH, die die geschäftsführerische Tätigkeit des Fonds leitet.

Aus diversen Presseinformationen mussten wir leider entnehmen, dass Marc-Christian Schraut sich selber in einer Privat -Insolvenz befindet. Es ist zwar nicht verboten eine geschäftsführerische Tätigkeit in einer GmbH bei laufender Privat- Insolvenz auszuüben, aber bedenklich ist dies unserer Meinung nach  allemal. Zudem gibt es neue Informationen, dass  Schraut die gleichen fragwürdigen Praktiken und fehlerhafte Informationspolitik in anderen Fondsgesellschaften ausübt. Anleger und Beiräte des Fondshaus SHB in München schlagen derzeit ebenfalls Alarm. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte folgenden Links:

http://www.nachrichten.net/details/147332/SHB_Altersvorsorgefond_Hinterm%C3%A4nn
er_der_S_K_Gruppe_steigen_ein.html

http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=1104&meldung=FIHM-SHB-Fonds-Beirat-raus-und-Ladenhueter-auf-Raten

Eine genaue Recherche und Analyse bereiten wir  vor, wir sind bereits mit Anlegern und anderen Aktiven, die derzeit eine Interessensgemeinschaft für die SHB-Fonds gründen in Kontakt.

Neue BGH Urteile (II ZR 134/11 und II ZR 136/11) zum Auskunftanspruch von Anlegern auf Herausgabe der Anlegerdaten

Der Bundesgerichtshof hat am gestrigen Tage entschieden, dass  Anleger ein Recht darauf haben zu erfahren, wer noch an seiner Kapitalanlage beteiligt ist. Bereits seit November versuchen wir an diese Daten heranzukommen. Schon damals verwiesen wir in  unserer Forderung gegen die Curia Treuhand HHKL, sowie der DCM Service GmbH auf die Urteile die nun höchstrichterlich bestätigt wurden. Bis heute verweigern die DCM Service GmbH, sowie unser Treuhänder die Herausgabe des Treuhandregisters. Selbstverständlich haben wir beide Adressen bezugnehmend auf die nun geltende Rechtsprechung hingewiesen und die Forderung aufrecht erhalten. Sollte nun keine zeitnahe Herausgabe stattfinden, werden wir handeln!

Die Presseinformation des BGH zum Urteil finden Sie hier:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2013&nr=63072&linked=pm&Blank=1

Hier noch  Links  weiterführender Artikel aus der Presse:
Beck.de
http://beck-aktuell.beck.de/news/bgh-treugeber-einer-filmfonds-kg-koennen-auskuenfte-zu-uebrigen-gesellschaftern-verlangen

Anwalt24.de
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/bgh-auch-treuhaenderische-kommanditisten-haben-ein-auskunftsrecht

Wiwo.de
http://www.wiwo.de/finanzen/boerse/regelungen-zweifelhaft-anonymitaet-in-fondsgesellschaften-vor-dem-ende/7739354.html

DCM Fondsverwaltung verweigert Herausgabe des Treugeberverzeichniss des DCM Renditefonds 12 KG

Um möglichst vielen betroffenen Anlegern des maroden und vor Insolvenz stehenden DCM Renditefonds 12 KG einen Austausch über Informationen und gemeinsame Interessen zu gewährleisten, haben die Initiatoren der IG-12KG bereits am 27.11.2012 bei der DCM-Service GmbH sowie der Curia Treuhand HHKL GmbH die Herausgabe der Gesellschafterliste bzw. des Treugeberregsiter der DCM Verwaltungs GmbH & Co Renditefonds 12 KG gefordert mit Frist zum 30.12.2012. Heute am 29.11.2012 wurde die Herausgabe unter Bezugnahme auf einen Punkt des Gesellschaftervertrages verwährt seitens der Treuhandgesellschaft. Die DCM-Service KG, die den Auftrag der Fondsverwaltung inne hält stellt sich auf den Standpunkt, wenn überhaupt wäre dies Aufgabe der des Treuhänders, der Curia HHKL Treuhand GmbH.

Nach einen Urteil des BGH Urteil vom 11. Januar 2011 (Az. II ZR 187/09), haben Gesellschafter eines Fonds ein Anrecht auf Herausgabe der Liste ohne Angabe von Gründen.  Auch das OLG München ist am 18. Mai 2011 in mehreren Urteilen (Az. 7 U 190/11; 7 U 237/11; 7 U 4847/10) zu einer ähnlichen Auffassung gelangt. Allerdings weist die Rechtssprechung noch Lücken auf. Angesichts der Tatsache, dass im Januar 2013 ein neues BGH Urteil erwartet wird und sich ein klarer Trend in der Rechtssprechung für mehr Rechte von Anlegern verzeichnet, darf die Einstellung der DCM  in Frage gestellt werden. Laut  eines Urteils des OLG München ist diese in jedem Fall verpflichtet, der Forderung nachzukommen. Unserer Meinung nach handelt es sich um eine reine Vertuschungstaktik zur Verhinderung, dass sich Betroffene zu einer Interessengemeinschaft zusammenschließen.

Die DCM-Service GmbH wurde in mehreren Telefonaten sowie per FAX mehrmals von Mitgliedern der IG-12KG  ermahnt, ihrer Verpflichtung zur Herausgabe nachzukommen. In einem Rückruf des Geschäftsführers der DCM-Service GmbH, Herrn Matthias Meyer, wurde uns die  vehemente Verweigerung zur Herausgabe des Treuhandregisters seitens der Fondsverwaltung mitgeteilt.

Unsere Meinung, (keine Rechtsberatung), ist, das  möglichst viele Betroffene selbige Forderung  zur  Herausgabe des Treugeberverzeichniss des DCM Renditefonds 12 KG stellen sollten. Des weiteren sollte die DCM aufgefordert werden die Gesellschafterversammlung zu verschieben.

Da diese Ziele momentan durch die blockende Haltung der Fondsverwaltung nicht realistisch sind, möchten wir jeden Betroffenen darauf Hinweisen, dass er mittels seinem Stimmrecht und vorliegenden Stimmzettel, die Möglichkeit hat, gegen alle Beschlüsse zu votieren, die auf der Gesellschafterversammlung am 10.12.2012 in München zur Abstimmung kommen sollen . Sollten genügend Anleger sämtliche Beschlüsse ablehnen, muss Zwangsweise eine neue Gesellschafterversammlung zur Vermeidung einer Insolvenz einberufen werden und die Anleger haben mehr Zeit für eine fundierte Prüfung.

Jan Elsner
IG-12KG